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Betreuungspflicht für Kleinbetriebe

Ab dem 1. Oktober 2000 sind Betriebe mit 1 - 10 Mitarbeitern zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Die Erfüllung der gesetzlichen Regelung wird von den Ämtern für Arbeitsschutz überprüft.

Ich biete Ihnen

ein leistungsgerechtes und kostengünstiges Angebot, um diese neuen Auflagen für Ihr Unternehmen vollständig abzudecken.
Die sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Mitarbeiter nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 der Berufsgenossenschaften als fachlich qualifizierte und geschulte Sicherheitsfachkraft.

Ihre Vorteile

Beratung und Unterstützung Ihres Betriebes in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und der Anlagen- und Maschinensicherheit durch kompetenten Anprechpartner

Geringere Fehlzeiten durch präventive Maßnahmen

Gute Kontakte zu den Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht (staatliches Amt für Arbeitsschutz) und Sozialversicherungsträgern

Problemlösungen, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Belange

Keine Kosten durch Aus- und Fortbildung der eigenen Mitarbeiter

Förderung des Sicherheitsbewußtseins Ihrer Mitarbeiter mittels Unterweisungen und Schulungen

"Weniger Kosten, mehr Sicherheit"

Durch qualifizierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung kann eine erfolgreiche Präventionsarbeit hinsichtlich der Vermeidung von Unfällen geleistet werden. Somit werden die Kosten im Unternehmen, die im Durchschnitt Kosten in Höhe von 5000 € je Unfall verursachen, reduziert und die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Meine Leistungen

Regelmäßige Betriebsbegehungen

Unterstützung bei den arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen

Durchführung der vorgeschriebenen Unterweisungen

Erstellung von
  • Beleuchtungskatastern
  • Unfallstatistiken
  • Hautschutzplänen
  • Gefahrstoffkatastern
  • Betriebsanweisungen nach § 20      Gefahrstoffverordnung
  • Betriebsanweisungen für Maschinen
  • Notfallplänen


  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

    Durchführung von UVV-Prüfung von eleketrischen Geräten gem. BGV A2

    Durchführung von Schulungen

    Optimierung von Arbeitsplätzen

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