Betreuungspflicht für Kleinbetriebe

Ab dem 1. Oktober 2000 sind Betriebe mit 1 - 10 Mitarbeitern zur sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet. Die Erfüllung der gesetzlichen Regelung wird von
den Ämtern für Arbeitsschutz überprüft.
Ich biete Ihnen

ein leistungsgerechtes und kostengünstiges Angebot, um diese neuen Auflagen für Ihr
Unternehmen vollständig abzudecken.
Die sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Mitarbeiter nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
und nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 der Berufsgenossenschaften als fachlich qualifizierte
und geschulte Sicherheitsfachkraft.
Ihre Vorteile

Beratung und Unterstützung Ihres Betriebes in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und
der Anlagen- und Maschinensicherheit durch kompetenten Anprechpartner
Geringere Fehlzeiten durch präventive Maßnahmen
Gute Kontakte zu den Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht (staatliches Amt für Arbeitsschutz) und Sozialversicherungsträgern
Problemlösungen, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Belange
Keine Kosten durch Aus- und Fortbildung der eigenen Mitarbeiter
Förderung des Sicherheitsbewußtseins Ihrer Mitarbeiter mittels Unterweisungen und Schulungen
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"Weniger Kosten, mehr Sicherheit"

Durch qualifizierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
kann eine erfolgreiche Präventionsarbeit hinsichtlich der Vermeidung von Unfällen geleistet werden. Somit werden
die Kosten im Unternehmen, die im Durchschnitt Kosten in Höhe von 5000 € je Unfall verursachen, reduziert und die
aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Meine Leistungen

Regelmäßige Betriebsbegehungen
Unterstützung bei den arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen
Durchführung der vorgeschriebenen Unterweisungen
Erstellung von
Beleuchtungskatastern
Unfallstatistiken
Hautschutzplänen
Gefahrstoffkatastern
Betriebsanweisungen nach § 20 Gefahrstoffverordnung
Betriebsanweisungen für Maschinen
Notfallplänen
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von UVV-Prüfung von eleketrischen Geräten gem. BGV A2
Durchführung von Schulungen
Optimierung von Arbeitsplätzen
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